Die widerrechtliche Bauten.
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SEBI: 84/1420
IRB: 61BEE
IRB: 61BEE
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DI
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Abstract
Die Arbeit versucht die Frage zu beantworten, wann ein Bauwerk nach schweizerischem Recht widerrechtlich ist und welche Maßnahmen den Baubehörden zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands zur Verfügung stehen. Die strenge Handhabung des formellen wie materiellen Baurechts erscheint dem Autor notwendig, damit der verfassungsmäßige Auftrag der geordneten Besiedlung des Landes vollzogen werden kann. Gerade aus dieser Forderung nach strengem Vollzug ergibt sich auch die Forderung nach Abbruch widerrechtlicher Bauten oder Bauteile. In den letzten 15 Jahren wurde jedoch trotz der ungehemmten Bautätigkeit selten zu diesem harten Mittel gegriffen. Die Arbeit behandelt die widerrechtlichen Bauten im System des Rechts (Raumplanungs- und Bauordnungsrecht), erörtert den Begriff der widerrechtlichen Bauten und wendet sich der Bauüberwachung sowie den zu Gebote stehenden Maßnahmen gegen widerrechtliche Bauten zu. Ein eigenes Kapitel ist dem Abbruch als dem härtesten Mittel der Behörden und strafrechtlichen Maßnahmen gewidmet. chb/difu
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Bauwerk, Widerrechtlichkeit, Bauüberwachung, Abbruch, Strafrecht, Ersatzvornahme, Baugenehmigung, Baustopp, Nutzungsverbot, Verwaltungsrecht, Baurecht, Bauplanungsrecht, Recht, Bauordnungsrecht
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Zürich: Selbstverlag (1984), XXI, 118 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1984)
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Bauwerk, Widerrechtlichkeit, Bauüberwachung, Abbruch, Strafrecht, Ersatzvornahme, Baugenehmigung, Baustopp, Nutzungsverbot, Verwaltungsrecht, Baurecht, Bauplanungsrecht, Recht, Bauordnungsrecht
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Schriftenreihe zur Orts-, Regional- und Landesplanung; 32/84