Der Sozialplan nach dem Städtebauförderungsgesetz.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1984
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Der Begriff des "Sozialplans" wird sowohl im Rahmen kommunaler Sozialplanung als auch im Betriebsverfassungsgesetz seit geraumer Zeit benutzt. Der Sozialplan im Rahmen der Sanierung hat jedoch vollkommen andere Inhalte, die es neu zu definieren gilt. Er stellt keinen umfassenden, einmal aufgestellten und dann praktizierten Plan dar, sondern besteht vielmehr aus einer Vielzahl schriftlich festgehaltener Ergebnisse aus Erörterungen mit Betroffenen, seine Aufstellung verlangt von den Verantwortlichen ein hohes Maß an Erfindungsreichtum und geistiger Beweglichkeit, bringt aber auch eine entscheidende Erleichterung bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. ILS
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bundesbaubl. 24(1975)Nr.3, S.104-107, Lit.