Zum Konzept der Wasservorranggebiete.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Abstract
Die Ursachen für die oftmals unzureichende Durchsetzung von Belangen des Trinkwasserschutzes werden in dem Beitrag kurz skizziert und Möglichkeiten aufgezeigt, wie durch eine Fortentwicklung landesplanerischer Instrumente langfristige Vorsorgeaspekte stärker verankert werden können. Die in der Praxis relativ schwache Stellung des Gewässer- und Trinkwasserschutzes hat viele Ursachen. Der Druck ökonomisch starker Nutzungen, die institutionell starken Fachplanungen, kommunale Wachstumsinteressen, ein unbewegliches System von wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen sowie das bestehende Entschädigungsrecht spielen dabei eine Rolle. Ein Vergleich landes- und regionalplanerischer Wasservorsorgemaßnahmen der Bundesländer zeigt eine verwirrende Vielfalt, die eine grenzüberschreitende Koordination erschwert und deren Effizienz in den meisten Fällen bezweifelt werden kann. Das im Bundesraumordnungsprogramm vorgezeichnete Konzept der Wasservorranggebiete muss daher inhaltlich präzisiert und mit größerer Durchsetzungskraft ausgestattet werden. BfLR
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Raumordnung, Wasser, Trinkwasserversorgung, Vorranggebiet, Landesplanung, Regionalplanung
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1983)Nr.2/3, S.167-184, Abb., Tab., Lit., Kt.
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Raumordnung, Wasser, Trinkwasserversorgung, Vorranggebiet, Landesplanung, Regionalplanung