Die Fallstricke der Bundesbau-Novelle. Schwerwiegende Einwände des Realkredits.

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SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
IRB: Z 299

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Zusammenfassung

Es kommt der Quadratur des Kreises nahe, mit einer einzigen Regelung, dem § 96 a und seinen Folgebestimmungen, gleichzeitig die Bodenpreise dämpfen, die Finanzmasse der Gemeinden verbessern und die Funktionsfähigkeit des Bodenmarkts heben zu wollen. Werden die Bodenpreise gedämpft, mindert sich die Werterhöhung der Grundstücke, sinkt gleichzeitig die Einnahme aus der Abgabe. In den circulus vitiosus steigt also die Gemeinde als letzter, aber als Hauptbeteiligter ein. Den Gemeinden wird nun in der Novelle eine Hintertür aus dem Dilemma der geringen Ertragskraft dieser neuen Aufgabe eröffnet. Diese Möglichkeit erscheint jedoch sehr fragwürdig und wird kritisch untersucht. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Bodenmarkt, Bodenreform, Gemeindefinanzen, Enteignung, Entschädigung, Zwischenfinanzierung, Vorkaufsrecht, Planungswertausgleich, Gesetzesnovelle, Grundstückswertermittlung, Gutachterausschuss, Realkredit, Hypothek, Finanzbedarf

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 28(1975)Nr.3, S.94-96, 98-100

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Recht, Bundesbaugesetz, Bodenmarkt, Bodenreform, Gemeindefinanzen, Enteignung, Entschädigung, Zwischenfinanzierung, Vorkaufsrecht, Planungswertausgleich, Gesetzesnovelle, Grundstückswertermittlung, Gutachterausschuss, Realkredit, Hypothek, Finanzbedarf

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