Gewährleistung und Haftung des Bauträgers bei Baumängeln in der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
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1984
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
Bei Haus- und Wohnungsbauvorhaben haben in den letzten 2 Jahrzehnten die Bauträger und Baubetreuer in der Praxis eine zunehmend dominante Rolle vor allem als Planer, Organisator und Ausführender gespielt. Nach dem Standpunkt des BGH ist Baubetreuer, wer gewerbsmäßig Bauvorhaben in fremdem Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet und durchführt. Im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln wird die Rechtsnatur des Bauträgervertrages geklärt, sodann wird der Mangelbegriff erläutert. Es werden die Rechtsbehelfe des Bestellers insbesondere auch des Wohnungseigentümers sowie Grenzen und Gegenstand einer eventuellen Freizeichnung des Bauträgers von seiner Haftung dargestellt. hg
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Schlagwörter
Baurecht , Recht , Vertrag , Bauträger , Bauvertrag , Bauträgerverordnung , Bauträgergesetz , Baumangel , Gewährleistung , Haftung , Rechtsprechung
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 36(1984)Nr.6, S.149-154, Lit.
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Stichwörter
Baurecht , Recht , Vertrag , Bauträger , Bauvertrag , Bauträgerverordnung , Bauträgergesetz , Baumangel , Gewährleistung , Haftung , Rechtsprechung