Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichszahlung für Inhaber von öffentlich geförderten Mietwohnungen in der Nachwirkungsfrist des § 16 WoBindG.
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
Nach § 1 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, AFWoG, haben Inhaber einer öffentlich geförderten Wohnung im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes, WoBindG, eine Ausgleichszahlung (sog. Fehlbelegerabgabe) zu leisten, wenn ihre Wohnung in einer durch Rechtsverordnung der Landesregierung bestimmten Gemeinde liegt und ihr Einkommen die Einkommensgrenze des § 25 WoBindG um mehr als 20 % übersteigt. Es wird geprüft, ob die Zahlungspflicht unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 WoBindG und des § 16 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 WoBindG verfassungskonform ist. Der Autor begründet seine Auffassung, das keine Verfassungsmäßigkeit vorliegt. hg
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Recht, Wohnung, Sozialwohnung, Mietwohnung, Fehlbelegung, Einkommen, Wohnungsbindungsgesetz, Ausgleichszahlung, Fehlbelegungsabgabe, Einkommensgrenze, Verfassungsmäßigkeit, Paragraph 16
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 36(1984)Nr.7, S.178-181, Lit.
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Recht, Wohnung, Sozialwohnung, Mietwohnung, Fehlbelegung, Einkommen, Wohnungsbindungsgesetz, Ausgleichszahlung, Fehlbelegungsabgabe, Einkommensgrenze, Verfassungsmäßigkeit, Paragraph 16