WGG-Änderungen entschieden abgelehnt. Württembergische "Gemeinnützige" beziehen Position.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Abstract
Es wird über den Verbandstag der württembergischen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen berichtet und deren Stellungsnahmen zur künftigen Wohnungspolitik wiedergegeben. Trotz der Förderung des Wohneigentums dürfe der soziale Wohnungsbau auch künftig nicht vernachlässigt werden. Die Wohnversorgung sozialer benachteiligter Bevölkerungsgruppen mit preisgünstigem Wohnraum bleibt eine wohnungspolitische Daueraufgabe. Dringlich ist die Förderung der Modernisierung und Sanierung von Altbaubeständen ebenso die Bemühungen über den kostensparenden Wohnungsbau. Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft begrüßt die Vereinfachung des Wohnungsrechts, lehnt jedoch eine Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts entschieden ab. hg
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Recht, Wohnung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Wohnungsbauförderung, Wohnungspolitik, Miete, Wohnungsrecht, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohneigentum, Sozialer Wohnungsbau
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Gemeinnütziges Wohnungswesen 37(1984)Nr.8, S.378
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Recht, Wohnung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Wohnungsbauförderung, Wohnungspolitik, Miete, Wohnungsrecht, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohneigentum, Sozialer Wohnungsbau