Steuerliche Leitlinien. Neuordnung der Förderung von Wohneigentum.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat für die künftige steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums Leitlinien beschlossen. Wohnungspolitisches Ziel ist, die gegenwärtige Eigentumsquote von rund 40 % mittelfristig auf 50 % anzuheben. Erster Baustein der Neuordnung ist eine der heute geltenden 7 b-Regelung entsprechende Grundförderung mit familienpolitischer Komponente. Der Erwerb von Wohneigentum aus dem Bestand zur Selbstnutzung wird ebenso wie die Förderung des Neubaus verbessert. Bauherren und Erwerber von selbstgenutzten Wohneigentum werden künftig steuerlich gleich behandelt. Die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums soll abgeschafft werden. Auch künftig findet eine direkte Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus statt. hg

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Wohnen/Wohnung, Recht, Freifläche, Wohneigentum, Steuererleichterung, Wohnungspolitik, Besteuerung, Förderungspolitik, Wohneigentumsförderung, Wohneigentumsquote, Bundesregierung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.8, S.382

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Wohnen/Wohnung, Recht, Freifläche, Wohneigentum, Steuererleichterung, Wohnungspolitik, Besteuerung, Förderungspolitik, Wohneigentumsförderung, Wohneigentumsquote, Bundesregierung

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