Der Kulturdenkmalbegriff im Denkmalschutzrecht.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Nach einer geschichtlichen Herleitung analysiert der Autor den juristischen Denkmalbegriff (Abgrenzung von Naturdenkmal, Zeitgrenze, Zeugnischarakter etc.). Die Inhalte der Bedeutungskategorien des Begriffs werden erläutert: künstlerisch, wissenschaftlich, geschichtlich, städtebaulich; volkskundlich, technisch und umweltbezogen. Die Frage des öffentlichen Interesses sowie seiner gerichtlichen Nachprüfbarkeit werden erörtert. Der Autor beklagt den Rechtfertigungsdruck der Denkmalschutzbehörden. Er kritisiert, dass Verwaltungen sich häufig mehr an Gerichtsurteilen orientieren als an dem Fachurteil des Denkmalpflegers. cs

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Schlagwörter

Recht, Denkmalschutz, Begriffsbestimmung, Kulturdenkmal, Definition

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Deutsches Verwaltungsblatt 99(1984)Nr.9, S.413-419, Lit.

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Recht, Denkmalschutz, Begriffsbestimmung, Kulturdenkmal, Definition

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