Verkehrspolitik ist Strukturpolitik. Der Ausbau leistungsfähiger Straßen- und Schienennetze ist für die Entwicklung oder Aussiedlung von Gewerbebetrieben von ausschlaggebender Bedeutung.
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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Abstract
Die Investitionsmittel zum Ausbau öffentlicher Verkehrssysteme gehen zu 95 % in Ballungsräume, obwohl sie zum großen Teil von der ländlichen Bevölkerung aufgebracht werden. Die im ländlichen Raum wichtigen Betriebsbeihilfen für den ÖPNV sind zu gering. "Mit den Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) lassen sich die Probleme der Fläche nicht lösen". Vorschläge für eine Neuordnung: Stärkung des Linienverkehrs durch den Schülerverkehr; langfristige Änderung des GVFG. cs
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Verkehr, Öffentlicher Verkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Finanzierung, Zuständigkeit, Ausgleichsleistung, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
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Städte- und Gemeindebund 39(1984)Nr.5, S.266-268
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Verkehr, Öffentlicher Verkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Finanzierung, Zuständigkeit, Ausgleichsleistung, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz