Regionalpolitik und kommunaler Finanzausgleich.
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Date
1984
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ZZ
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Authors
Abstract
Regionalpolitik und kommunale Finanzpolitik stehen sich heute noch weitgehend isoliert gegenüber. Anliegen dieses Beitrags ist es, ein bestimmtes raumordnungspolitisches Konzept - das Konzept der Vorrangfunktionen - mit dem kommunalen Finanzausgleich zu verknüpfen. Die Zuweisung von Vorrangfunktionen, wie Wassergewinnung, Freizeit und Erholung sowie ökologischer Ausgleich an Teilgebiete, bedeutet in jedem Fall einen Verzicht auf andere Funktionen und auf Flächennutzungsmöglichkeiten. Ein Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile sollte vor allen Dingen dann vorgesehen werden, wenn den Gemeinden aufgrund der Zuweisung und Ausübung bestimmter Funktionen im überörtlichen Interesse wirtschaftliche Nachteile entstehen. Der kommunale Finanzausgleich verfügt über geeignete Variablen. Die jetzige Verteilung der Schlüsselzuweisungen im nordrhein-westfälischen Finanzausgleich begünstigt einwohnerstarke Zentren und finanzstärkere Gemeinden. Vorgeschlagen wird, für alle Gemeinden einen gleichen Finanzbedarf je Einwohner zugrunde zu legen, der durch bestimmte Funktionsansätze ergänzt wird, um besondere kommunale Leistungen oder Belastungen abzudecken. Dazu ist ein Funktionsansatz für Vorrangfunktionen konstruiert worden, der die vornehmlich freiraumgebundenen Leistungen bestimmter ländlicher Gemeinden ausgleichen soll. Ro
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1983)Nr.6/7, S.503-514, Lit.