Immissionsschutz und Bauleitplanung. Ansätze zum Aufzeigen räumlicher Konfliktbereiche. Exemplarischer Untersuchungsort - die Freie und Hansestadt Hamburg.

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1982

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SEBI: 84/1385-4

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Abstract

Im Hinblick auf die gesetzliche Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen durch Pargr. 2 ROG Abs. 7, Pargr. 1 BBauG Abs. 6 sowie auf die Beachtung des Planungsgrundsatzes von Pargr. 50 BImSchG bei der Bauleitplanung werden Konfliktbereiche, d. h. emissionsträchtige gewerbliche Bauflächen bestimmt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die umgebende Nutzung dargestellt. Die Untersuchung geht von der Hypothese aus, daß es durch die Vielzahl von Emittenten durch synenergistische und additive Wirkungen zu einer Beeinträchtigung der umgebenden Nutzung kommt und die Größe der Einwirkungsbereiche sich durch mathematische Ausbreitungsmodelle hinreichend bestimmen läßt. Die genehmigungspflichtigen Anlagen und Betriebe werden kartiert und die Emittenten durch Befragung von Experten selektiert. Über die Schornsteinhöhe bzw. über den NRW-Abstandserlaß werden Einwirkungsbereiche zugeordnet. Unter Berücksichtigung von Hauptwindrichtungen ergeben sich Überlagerungsbereiche unterschiedlicher Intensität. Abschließend wird ein Vergleich mit Immissionsmessungen nach TA-Luft im Rahmen der Bauleitplanung verglichen. gk/difu

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Hamburg: Selbstverlag (1982), 41 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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