Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren.
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Datum
1983
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ZZ
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SEBI: 84/458
BBR: B 9872
BBR: B 9872
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Zusammenfassung
Am atomrechtlichen Genehmigungsverfahren wird von verschiedenen Seiten Kritik geübt: Die Zeitspanne zwischen Antragstellung und der Inbetriebnahme eines Kernkraftwerks beträgt heute über 11 Jahre. Für die Verzögerung der Genehmigungsverfahren macht die Industrie den "kaum vorstellbaren bürokratischen Aufwand" verantwortlich. Während man für das Kernkraftwerk Biblis B mit einer Dokumentation in 42 Aktenordnern auskam, benötigte man für das vergleichbare Kernkraftwerk in Grafenrheinfeld bereits 240 Akten; für den sog. "Schnellen Brüter" (SNR-300) in Kalkar wird mit 10.000 Aktenordnern gerechnet, die 50 bis 100 Mio. Stempel sowie 3 Mio. Unterschriften enthalten werden. Ursache für den gewachsenen Prüfungsaufwand ist nach Ansicht der Antragsteller wie auch der Genehmigungsbehörden die unzureichende Präzisierung der Genehmigungsvoraussetzungen. Vor allem der Verweis auf den Stand von Wissenschaft und Technik mache die sicherheitstechnischen Anforderungen an kerntechnische Anlagen unüberschaubar. Vor der Darstellung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens unterstreicht der Autor die Bedeutung der Rolle der Kernenergie in der Elektrizitätsversorgung der Bundesrepublik Deutschland, geht auf die verschiedenen Kernkraftwerke und die Auseinandersetzungen um die friedliche Nutzung der Kernenergie ein. chb/difu
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Berlin: Duncker & Humblot (1983), XXIII, 503 S., Lit.; Reg.(verwaltungswiss.Habil.; Speyer 1981)
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Serie/Report Nr.
Schriftenreihe der Hochschule Speyer; 91