Baulinien im schweizerischen Recht. Systematische Darstellung anhand der Rechtsordnung im Bund und in 25 Kantonen, der Verwaltungs- und Gerichtspraxis sowie der Doktrin, mit kritischer Würdigung. Band I/1. Halbband.
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1979
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ZZ
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SEBI: 84/68-1,1
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DI
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Abstract
Das Fehlen einer einschlägigen Monographie über das Rechtsinstitut der Baulinie im schweizerischen Recht, die starke Rechtszersplitterung und Quellenprobleme veranlaßten den Autor, sein ursprüngliches Thema auszuweiten und eine systematische Darstellung des Baulinienrechts der Schweiz zu schaffen. Der vorliegende Band 1 bildet mit den Kapiteln 1 bis 10 des Gesamtwerks die Dissertation; Band 2 ist noch in Vorbereitung. - Baulinien begrenzen die Bebaubarkeit des Landes; sie bezeichnen eine Linie, über die hinaus nicht gebaut werden darf. Durch eine derartige öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung wird z. B. die Freihaltung von Überbauung, Sanierung der bestehenden Verkehrswege, ihre Gestaltung, Wohnsicherheit, Verkehrssicherheit etc. bezweckt. Der Autor stellt Quellen heraus, unterteilt die Baulinien nach Typen, Kategorien und Funktionen, gibt Definitionen, bespricht die Bestandsvoraussetzungen (Anfechtungsgründe), die Ausgestaltung und das Zustandekommen (von erstmals rechtskräftigen Baulinien) sowie die grundbuchliche Behandlung der Baulinien und versieht diesen ersten Band mit einer kritischen Würdigung. chb/difu
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Winterthur: Schellenberg (1979), ca. 560 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1979)