Die Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten zusammenwirkender Behörden.

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SEBI: CN 960

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Zusammenfassung

Unter "Verwaltungsakten zusammenwirdender Behörden" wird die Beteiligung mehrerer Verwaltungsbehörden bei Erlaß eines Verwaltungsaktes verstanden. Dieses Zusammenwirken, das oftmals aus Gründen größerer Sachnähe einer anderen Behörde bzw. aus Gründen der Wahrung behördlicher Neutralität und Objektivität angewandt wird, gewinnt bei der Frage der Anfechtbarkeit solcher Akte durch den Bürger an Brisanz. Ist bei einem normalen Verwaltungsablauf das Zusammenwirken der Behörden als praktikabel und sinnvoll anzusehen, tritt bei der Anfechtbarkeit die Problematik auf, welcher Akt als Anfechtungsgegenstand im Verwaltungsverfahren und im Anfechtungsprozeß angriffen werden muß. Im Mittelpunkt der Arbeit steht aus diesem Grunde die Erörterung der Frage, ob die Maßnahme der Bescheidungsbehörde oder mit ihr zusammen auch die der Mitwirkungsbehörde anfechtbar ist oder nur die Entscheidung der letzteren Behörde, wenn sich die Arbeit der ersteren lediglich aaf die Übermittlung der ablehnenden Stellungnahme der Mitwirkungsbehörde beschränkte. kp/difu

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Verwaltungsakt, Anfechtbarkeit, Behörde, Mitwirkungsakt, Rechtsschutz, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Recht, Verwaltung

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Tübingen: Selbstverlag (1963), XIII, 160 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1963)

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Verwaltungsakt, Anfechtbarkeit, Behörde, Mitwirkungsakt, Rechtsschutz, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Recht, Verwaltung

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