Der Haushaltsplan als Ermächtigungsgrundlage für die sozialgestaltende Verwaltung.
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1962
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SEBI: DB 615
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Zusammenfassung
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob der Haushaltsplan des Bundes bzw. der Länder als Ermächtigungsgrundlage für staatliche Leistungen (Subventionen, Sozialhilfe usw.) ausreicht. Anstelle des in der Lehre gebräuchlichen Begriffs der Leistungsverwaltung entwickelt der Autor den Begriff der "sozialgestaltenden Verwaltung" als unmittelbare Gestaltung der Sozialordnung durch die öffentliche Verwaltung. Im Anschluß daran zeigt er die Argumente auf, die die Bindung der sozialgestaltenden Verwaltung an gesetzliche Ermächtigungen fordern, wobei Aufschluß darüber gegeben wird, wie letztlich die Ermächtigungsgrundlagen beschaffen sein müssen. In einer Gegenüberstellung der dadurch erzielten Ergebnisse mit dem Haushaltsplan ergibt sich die Klärung der Frage, ob der Haushaltsplan allein oder etwa in Verbindung mit anderen Bestimmungen eine Ermächtigungsgrundlage für die sozialgestaltende Verwaltung abgeben kann. Dabei steht allein die rechtliche Bedeutung des Haushaltsplans im Vordergrund.kp/difu
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Münster: Selbstverlag (1962), XVII, 178 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1962)