Bauplanungsrecht - Bordell im Gewerbegebiet. §§ 1 Abs.6 Satz 1, 30 BBauG; §§ 1 Abs.4, 4a Abs.3 Nr.2, 7, 8 Abs.1 und 2 Nr.1, 9 Abs.1 und 2 Nr.1, 15 Abs.1 BauNVO. BVerwG, Urteil v. 25.11.1983 - Az. 4 C 21.83 - OVG Nordrhein-Westfalen.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Ein Bordell, in dem die Dirnen nicht wohnen, fällt unter die "Gewerbebetriebe aller Art", die im Gewerbegebiet allgemein zulässig sind. Ein Bordell kann allerdings, insbesondere nach seiner Zweckbestimmung, im Einzelfall der Eigenart des Gewerbegebiets widersprechen und deshalb dort nach § 15 BauNVO unzulässig sein. Ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung für ein Bordell besteht nicht, wenn nach Landesrecht zur Abwehr von Gefahren nur für die öffentliche Ordnung das Betreiben des Bordells untersagt werden könnte. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Baunutzungsverordnung, Bauplanungsrecht, Gewerbegebiet, Rechtsprechung, Vergnügungsstätte, BVerwG-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Baurecht 15(1984)Nr.2, S.145-148, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Baunutzungsverordnung, Bauplanungsrecht, Gewerbegebiet, Rechtsprechung, Vergnügungsstätte, BVerwG-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries