Heizkostenabrechnung vereinheitlicht. Künftige Gerätemiete und Mindestanforderungen.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Die Verordnung der Bundesregierung zur Änderung wohnungswirtschaftlicher Vorschriften vom 4.11.1983 sieht vor, das die §§ 22 ff. Neubaumietenverordnung und die Heizkostenverordnung für nicht preisgebundene Wohnungen in der Weise harmonisiert werden, dass künftig die Vorschriften der Heizkostenverordnung auch für preisgebundene Wohnungen anzuwenden sind. In der am 24.2.1984 vom Bundesrat verabschiedeten Änderungsverordnung wird die Heizkostenverordnung an verschiednen Stellen geändert und um Sondervorschriften zur Erleichterung des Anpassungsprozesses ergänzt. Die Änderungen und Mindestanforderungen werden kurz vorgestellt. hg

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Recht, Energie, Heizkosten, Neubaumietenverordnung, Wohnraum, Heizkostenverordnung, Heizkostenabrechnung, Wohnraum, Heizkostenverteiler

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.4, S.191-192, Abb., Tab.

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Recht, Energie, Heizkosten, Neubaumietenverordnung, Wohnraum, Heizkostenverordnung, Heizkostenabrechnung, Wohnraum, Heizkostenverteiler

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