BBauG 1979, § 35 Abs.4. Bauen im Außenbereich, Nutzungsänderung. BVerwG, Urteil vom 31.5.1983 - 4 C 16.79.

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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47

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Abstract

Für ein im Außenbereich liegendes Gebäude wurde nach einem Brand die Genehmigung zur Wiedererrichtung als Geflügelstall mit Wohnung erteilt. Das fertiggestellte Gebäude wurde zur Produktion von Raumtrennwänden mit Büro genutzt. Anträge zur Nutzungsänderung wurden abgelehnt. In der Klage geht es um einen neuerlichen Antrag zur Umwandlung in eine gewerbliche Sauna. Erleichterungen nach § 35 Abs. 4 BBauG, die den Strukturwandel in der Landwirtschaft erleichtern sollen, kommen hier nicht in Frage. Sie gelten nur für solche bauliche Anlagen, die bisher tatsächlich im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1-3 BBauG genutzt worden sind. cs

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Recht, Bundesbaugesetz, Nutzungsänderung, Rechtsprechung, Paragraph 35, Außenbereich, Privilegiertes Vorhaben

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 37(1984)Nr.7, S.293-294, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Nutzungsänderung, Rechtsprechung, Paragraph 35, Außenbereich, Privilegiertes Vorhaben

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