Bauaufsicht und technischer Fortschritt. Die Zustimmung im Einzelfall - ein Beitrag der Bauaufsicht zum technischen Fortschritt.
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SEBI: 84/4464-4
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Abstract
Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen ist die vorrangige Aufgabe staatlicher Bauaufsicht. Deshalb ist im Bauordnungsrecht festgelegt, daß beim Bauen die "anerkannten Regeln der Baukunst" zu beachten sind. Die Sicherheit bei Anwendung neuer Bautechnologien kann nicht nach diesem Grundsatz beurteilt werden. Die Autoren stellen das Verfahren der "Zustimmung im Einzelfall" vor, zeigen dessen Anwendung in unterschiedlichen bautechnischen Fachbereichen (Fassadenbau, Stahlbetonbau, Befestigungstechnik, kerntechnischer Ingenieurbau etc.), erläutern Rechtsgrundlagen und Beurteilungskriterien des vorgeschlagenen Instrumentariums und illustrieren avancierte Bautechniken durch Fotos und Konstruktionszeichnungen. cp/difu
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Bauaufsicht, Technischer Fortschritt, Bautechnologie, Zustimmung, Beurteilungskriterium, Rechtsgrundlage, Bauwesen
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Dortmund: Selbstverlag (1983), 97 S., Abb.
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Bauaufsicht, Technischer Fortschritt, Bautechnologie, Zustimmung, Beurteilungskriterium, Rechtsgrundlage, Bauwesen
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Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sonderveröffentlichungen; O.027