Pflanzenproduktion und Umweltschutzrecht. Rechtsvorschriften für die Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und den Europäischen Gemeinschaften.
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1981
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SEBI: 81/6516
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Zusammenfassung
Ausgehend von den vielfältigen Beziehung zwischen Landwirtschaft und Umwelt ergibt sich die Notwendigkeit des Schutzes der Umwelt insbesondere für den Bereich der heutigen modernen Pflanzenproduktion, da die Tätigkeiten des einzelnen Landwirts in diesem Rahmen nach Umfang und Intensität die schwerstwiegenden Auswirkungen auf die Umwelt haben. Dabei ist davon auszugehen, daß eine bestimmte Definition der Umwelt bzw. des Umweltschutzes nicht möglich ist, weil die Begriffe einer ständigen Veränderung entsprechend den sich wandelnden gesellschaftlichen Anschauungen und Vorstellungen unterliegen, so daß lediglich Zielbestimmungen in bezug auf den jeweiligen Bereich möglich sind. Die Umweltschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Gemeinschaften nehmen den Hauptteil der Arbeit ein, dargestellt nach den einzelnen Bereichen (Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Pflanzenschutzrecht, Düngemittelrecht, Wasserrecht, Abfallbeseitigungsrecht, Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht). Gegenüber den EG-Regelungen sind die nationalen Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland umfassender und strikter. chb/difu
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Köln: Heymann (1981), LXIX, 309 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1981)
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Serie/Report Nr.
Schriftenreihe des Instituts für Landwirtschaftsrecht; 25