Die öffentlich-rechtliche Nachbarklage.

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SEBI: BG 938

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Zusammenfassung

Unter einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage ist die Klage eines Nachbarn gegen die Baubehörde zu verstehen, eine Klage, die entweder auf die Aufhebung einer bereits erteilten Baugenehmigung oder auf die Verpflichtung zur Ablehnung eines Baugenehmigungsantrages oder zum bauaufsichtsbehördlichen Einschreiten gegen einen illegalen Bau gerichtet ist. Neben einer ausführlichen Darstellung der Rechtsprechung zur öffentlich-rechtlichen Nachbarklage, speziell der Länder, wird die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage untersucht. Im Anschluß wird auf die Unterschiede zwischen der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage und der zivilrechtlichen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsklage eingegangen, um festzustellen, ob dem Bürger das Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer öffentlichen Klage fehlt, wenn er direkt gegen den Nachbarn vorgehen könnte. Es wird deshalb ein Blick auf die Ansprüche und den Rechtsschutz geworfen, die das Zivilrecht bzw. das Zivilprozeßrecht dem Nachbarn gegen den Bauherrn gewährt. kp/difu

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Schlagwörter

Öffentliches Recht, Nachbarklage, Zivilrecht, Nachbarrecht, Baugenehmigung, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Bauherr, Behörde, Verwaltungsrecht, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht

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Köln: Selbstverlag (1965), XVI, 107 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1965)

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Öffentliches Recht, Nachbarklage, Zivilrecht, Nachbarrecht, Baugenehmigung, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Bauherr, Behörde, Verwaltungsrecht, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht

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