Wohnen in Haus und Garten - Zur Entwicklung des Kleinsiedlungswesens, Tl. 1.
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1984
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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
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Zusammenfassung
In der Wohnungsbaugesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland wird dem Kleinsiedlungswesen ein breiter Raum gewidmet. Neben dem Eigenheim und Kaufeigenheim wird die Kleinsiedlung als Form des Familienheims eingeordnet, wo zusätzlich ein Wirtschaftsteil für die Haltung von Kleintieren angeordnet ist. Derzeit gibt es ca. 270.000 Kleinsiedlerstellen in ca. 7.000 Kleinsiedleranlagen, die vor allem nach dem Krieg errichtet worden sind. In den meisten Bundesländern ist die öffentliche Förderung stark vermindert worden. In jüngster Zeit stellt man sich im Bundesbauministerium jedoch wieder die Frage, wie dem Kleinsiedlungswesen angesichts der vielen positiven Leistungen neue Impulse gegeben werden können. sie
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Bundesbaublatt 31(1983)Nr.9, S.544-546, 548-549, Abb.