Landesentwicklungsplan "Siedlung (Wohnen)". Vom 8. Mai 1979.

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BBR: Z 409
SEBI: Ges 129-4

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Abstract

Die Zielsetzung des Landesentwicklungsplanes "Siedlung (Wohnen)" für das Saarland (Zeithorizont 1990) orientiert sich an einer "günstigeren räumlichen Zuordnung der Bevölkerung insbesondere zu Standorten von Dienstleistungen und Arbeitsplätzen unter Beachtung aller raumbedeutsamen Fakten und Entwicklungstendenzen". Voraussetzung hierzu ist, dass entsprechende Wanderungsströme initiiert werden können, die sich im Rahmen der Einwohnerentwicklung an die gesetzlichen Bedingungen für deren Untergrenze (Wohneinheitsbedarf lässt keine ausreichende Eigenentwicklung mehr zu) und Obergrenze (Einwohnerzuwachs macht Neuinvestitionen für Infrastruktureinrichtungen erforderlich, die infolge des Geburtenrückganges in absehbarer Zeit nicht mehr ausgelastet sind) halten. Die Projektion der räumlichen Einwohnerverteilung erfolgt durch Vergleich der beabsichtigten relativen Wanderungssalden. Dabei werden für den Saarbrücker Verdichtungsraum und für zentrale Orte die größten Wanderungsgewinne projektiert, während die Gebiete mit peripher gelegenen Orten Wanderungsverluste zu erwarten haben. Es wird ein ausgeprägtes Gefälle zwischen dem jeweiligen zentralen Ort und den randlichen Siedlungsbereichen angestrebt. BfLR

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Raumordnung, Landesentwicklungsplan, Landesplanungsprogramm, Siedlungsentwicklung

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Amtsblatt des Saarlandes, Saarbrücken (1979)Nr.21, S.457-490, Tab., Kt.

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Raumordnung, Landesentwicklungsplan, Landesplanungsprogramm, Siedlungsentwicklung

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