Zinsanhebung und Fehlbelegungsabgabe im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Zusammenfassung

Das 2. Haushaltsstrukturgesetz, das zum 1. Januar 1982 in Kraft getreten ist, sieht in Form einer Ermächtigung an die Länder eine Zinsanhebung für Baudarlehen und die Möglichkeit einer Fehlbelegungsabgabe im öffentlich geförderten Wohnungsbau vor. Dadurch entsteht ein Anreiz zur vorzeitigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel, die wiederum ein beschleunigtes Ende der Preis- und Belegungsbindung zur Folge hat. Diese Liberalisierung des Sozial-Mietwohnungsbestandes wird Auswirkungen auf die öffentlichen Sozialhaushalte im Bereich Wohngeld und Sozialhilfe haben. wg

Beschreibung

Schlagwörter

Politik, Wohnen/Wohnung, Wohnungsbau, Sozialer Wohnungsbau, Zinserhöhung, Fehlbelegungsabgabe, Preisbindung, Belegungsbindung, Liberalisierung, Sozialausgabe

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 38 (1984)Nr.1, S.7-10, Tab., Lit.

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Politik, Wohnen/Wohnung, Wohnungsbau, Sozialer Wohnungsbau, Zinserhöhung, Fehlbelegungsabgabe, Preisbindung, Belegungsbindung, Liberalisierung, Sozialausgabe

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