Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen?

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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920

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Zusammenfassung

Hinsichtlich eines vorbeugenden Gewässerschutzes sind Kleinkläranlagen bezüglich ihrer Reinigungsleistung, aber auch bezüglich ihrer Wartung, ihres Betriebs und vor allem der ordnungsgemäßen Schlammbeseitigung grundsätzlich problematisch. Nach dem Landeswassergesetz sollten sie daher durch öffentliche Kanalisation der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ersetzt werden. Der Autor weist aber nach, dass auch Kleinkläranlagen durchaus zugelassen werden können, wenn sie den ständig fortzuschreibenden technischen Normen und Vorschriften entsprechen. kr

Beschreibung

Schlagwörter

Versorgungstechnik, Recht, Abwasser, Umweltpolitik, Gewässerschutz, Wasserrecht, Wassergesetz, Technische Baubestimmung, Norm, Genehmigungsrichtlinie, Kleinkläranlage, Grundstücksentwässerung, Klärschlammbeseitigung

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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 37(1983)Nr.11, S.366-370

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Versorgungstechnik, Recht, Abwasser, Umweltpolitik, Gewässerschutz, Wasserrecht, Wassergesetz, Technische Baubestimmung, Norm, Genehmigungsrichtlinie, Kleinkläranlage, Grundstücksentwässerung, Klärschlammbeseitigung

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