Prüfung der Umweltverträglichkeit und Straßenplanung - dargestellt am Beispiel der A 26 Hamburg - Stade.

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ZZ

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IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Der Hauptkonflikt zwischen Straßenbau auf der einen sowie Naturschutz und Landschaftspflege auf der anderen Seite liegt in der Inanspruchnahme von ökologisch wertvollen Flächen durch den Straßenbau. Verstärkt wird der "Flächenkonflikt" durch die direkten Wirkungen der Straßenbaumaßnahmen (Funktionstrennungen, Schadgase, Schallimmission, Auftausalze, Ölrückstände und dgl.) auf die Landschaftsfaktoren und die indirekten Wirkungen entlang der neuen Straßen, so z.B. Nutzungsänderungen mit der Tendenz der Nutzungsintensivierung. Dieser Hauptkonflikt lässt sich i.d.R. nur räumlich, und zwar auf regionaler Ebene mit Hilfe von Linienalternativen, und nur sehr beschränkt maßnahmenbezogen lösen. D.h. für den Planungsprozess einer Straße, dass die ökologische Komponente in allen Planungsstufen zu beachten ist und eine Problemlösung inhaltlich nicht nur im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu suchen ist. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Straßenbau, Verkehr, Allgemein, Straßenplanung, Immissionsschutz, Autobahnbau, Naturschutz, Verkehrsplanung, Landschaftsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung

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Natur u.Landschaft, Stuttg. 58(1983)Nr.10, S.383-385, Abb.

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Straßenbau, Verkehr, Allgemein, Straßenplanung, Immissionsschutz, Autobahnbau, Naturschutz, Verkehrsplanung, Landschaftsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung

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