Waldbesitzer verklagt die Bundesrepublik. Ein Musterprozeß wegen des Waldsterbens beabsichtigt - Bereits der vierte Fall für die Justiz.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: S 2733

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Kläger führt aus: Man müsse den Staat verklagen, weil für diesen Waldbauernhof kein Verursacher von Schadstoffen auszumachen sei, den man für die Waldschäden hätte verantwortlich machen können. Die Waldbesitzer seien in dieser Situation rechtlich ungeschützt genüber einem Schaden, den sie weder verschuldet noch verursacht hätten. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, dass sie keine wirksamen Vorschriften erlassen habe, um nicht nur Menschen und Sachen, sondern auch Pflanzen, wie dies im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschrieben sei, schützt. Zwar sei 1974 die TA-Luft verabschiedet und 1983 erneuert worden, ebenso die Großfeuerungsanlagenverordnung. Doch diese Auflagen für die Industrie enthielten erhebliche Lücken und wirkten sich erst in einigen Jahren aus, führte Rechtsanwalt Ruthard Sick, Stuttgart, aus. -z-

Description

Keywords

Recht, Umwelt, Wald, Haftung, Verursacherprinzip, Klage, Waldsterben

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Stuttg.Ztg.(1983)Nr.291, 17.Dez., S.7

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Recht, Umwelt, Wald, Haftung, Verursacherprinzip, Klage, Waldsterben

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries