Bauplanungsrecht - Konkretisierung der Festsetzung einer Grünfläche. §§ 1 Abs.6 und 7, und 9 Abs.1 Nr.15 BBauG. VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 26.7.1983 - Az. 5 S 433/83.

No Thumbnail Available

Date

1984

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

item.page.type-orlis

RE

Authors

Abstract

Ein Bebauungsplan, der für ein Gelände lediglich die Festsetzung "öffentliche Grünfläche mit Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen" enthält, ohne zu regeln, was für Sportanlagen an welcher Stelle des Plangebiets errichtet werden können, ist mangels Bestimmtheit der sachlichen Festsetzungen ungültig. Eine den Anforderungen gerecht werdende Abwägung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange setzt ein solches Maß an Bestimmtheit der Festsetzungen des Bebauungsplans voraus, dass hinreichend abschätzbar ist, inwieweit private Belange von der nach dem Bebauungsplan zulässigen Nutzung des Plangebiets berührt werden. rh

Description

item.page.journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Baurecht 14(1983)Nr.6, S.550-551, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections