Neues Mietrecht seit Januar 1983. Weiter Raum für Sachverständigengutachten.
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1984
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IRB: Z 1501
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Zusammenfassung
Das neue Mietrecht seit Januar 1983 wird vom Autor in seinen Grundzügen dargestellt. Die Mietrechtsreform besteht aus einem Maßnahmenbündel, das sich einerseits mit der Beseitigung von bürokratischen Hemmnissen bei der Wohnungsmodernisierung befasst, andererseits leerstehenden Wohnraum durch die Möglichkeiten eines Abschlusses von Zeitmietverträgen befristeter Vermietung zuführen will, schließlich das Mieterhöhungsverfahren vereinfacht sowie die Vereinbarung von sog. Staffelmieten erlaubt. rh
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Der Sachverständige 10(1983)Nr.11, S.310-311