BBauG § 127 Abs.2. BVerwG, Urteil v. 3.6.1983 - Az. 8 C 70.82 - OVG Hamburg.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1984

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Eine selbständige öffentliche Verkehrsanlage ist nur dann "zum Anbau bestimmt" i.S. des BBauG § 127 Abs.2 Nr.1, wenn sie bei verallgemeinernder Betrachtung den anliegenden Grundstücken eine tatsächliche und vom Widmungsumfang gedeckte Anfahrmöglichkeit bietet, d.h. gewährleistet, dass mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen wie z.B. Müll- und Öltankwagen sowie Feuerwehr- und Krankenwagen an die Grenze dieser Grundstücke herangefahren werden kann. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 133 und 131 BBauG . -y-

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 6(1983)Nr.6, S.285-287, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen