Vorschläge der Bund-Länder-Kommission zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Abstract
Die Bund-Länder-Kommission hat 13 Punkte im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz aufgegriffen und ihre Anmerkungen bzw. Änderungsvorschläge dazu abgegeben. Die Vorschläge betreffen den betreuten Personenkreis, den Geschäftskreis, die Mietpreisbildung, den Gemeinnützigkeitsbericht mit Auskunftspflicht, die Bedürfnisfrage, den Ausschluss von Interessenkollisionen, die Mustervorträge, das Prüfungswesen, die Gewinnabführungsverträge, die Ahndung von Verstößen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, die Abgeltung erlangter Vorteile und schließlich die Genossenschaften, werksgebundene Wohnungsunternehmen und Organe staatlicher Wohnungspolitik. hg
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Recht, Sozialrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Wohnbevölkerung, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Miete, Vertragsrecht, Gesetzesänderung
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.12, S.614-618, 620-621
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Recht, Sozialrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Wohnbevölkerung, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Miete, Vertragsrecht, Gesetzesänderung