Das Bannmeilenrecht. Ein Beitrag der mittelalterlichen Ostsiedlung zur wirtschaftlichen und rechtlichen Verschränkung von Stadt und Land.

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SEBI: CL 379

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Der Begriff Bannmeile umfaßt eine Reihe mittelalterlicher Bestimmungen, welche das wirtschaftliche oder rechtliche Verhältnis zwischen Stadt und Land betrafen. Es handelt sich um ein Privileg, das den Bürgern erteilt wurde und sich gegenüber der Landbevölkerung als Verbot äußerte. Der Autor beginnt mit der geschichtlichen Herkunft und Ableitung dieser Rechte anhand der mittelalterlichen Ostkolonisation. Die Bannmeilenrechte Schlesiens und Mährens werden in ihrer Entstehungsphase betrachtet. Anschließend werden alle mittelalterlichen Stadtgebilde, welche als Muster bei den schlesich-mährischen Stadtgründungen dienen konnten, darauf geprüft, ob sie nicht schon vor den Stadtgründungen des 13. Jahrhunderts Bannmeilenprivilegien kannten. Schließlich wird die Verbreitung des Bannmeilenrechts in Mitteldeutschland, Preußen, Böhmen und Polen dargestellt. im/difu

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Bannmeilenrecht, Mittelalter, Stadtrecht, Stadt-Land-Beziehung, Stadtgründung, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Würzburg: Holzner (1964), VII, 194 S., Lit.; Reg.(phil.Diss.; Freiburg 1962)

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Bannmeilenrecht, Mittelalter, Stadtrecht, Stadt-Land-Beziehung, Stadtgründung, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Marburger Ostforschungen; 24