Verfassungsrechtliche Probleme des Energiewirtschaftsgesetzes (EWG) vom 13.12.1935.

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SEBI: FG 857

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Abstract

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz vom 13.12.1935 (EWG) wurden die bis dahin auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Gesetzgebung gesammelten Erkenntnisse zusammengefaßt, freilich unter Berücksichtigung der in der damaligen Zeit vorherrschenden Bestrebungen, dem Staat eine möglichst umfangreiche Aufsichts- und Kontrollbefugnis zu geben. Bedenken gegen die Vereinbarkeit des gesamten Gesetzes mit dem Grundgesetz ergaben sich aus der Inkraftsetzung durch die (Reichs-)Regierung sowie aus zwei Änderungen (durch Führererlaß, 1939 und 1941) auf der Grundlage des sog. Ermächtigungsgesetzes (1933). Nachdem festgestellt wird, daß diese Bedenken nicht zur Verfassungswidrigkeit führen, wendet sich die Arbeit einzelnen Bestimmungen zu: ein ganzes Kapitel befaßt sich mit der Auslegung des Pargr. 4 Abs. 2 EWG sowie anderer Bestimmungen im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit den rechtsstaatlichen Bestimmungen des GG (Rechtsweggarantie, Problem der gesetzesvertretenden Verordnungen, Rechtssicherheit). Bei den allgemeinen verfassungsrechtlichen Fragen zum Energiewirtschaftsrecht wird auch die Energieversorgung als Bestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts angesprochen und in Frage gestellt. Nach Überprüfung des EWG im Hinblick auf die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie und die Zuständigkeitsverteilung erscheint das EWG bis auf den Ausschluß des Rechtswegs oder von Entschädigungen im wesentlichen als verfassungsgemäß. chb/difu

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Energiewirtschaft, Energiewirtschaftsgesetz, Verfassungsmäßigkeit, Kommunale Selbstverwaltung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Energieversorgung, Recht, Wirtschaft

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Göttingen: Selbstverlag (1963), XV, 89 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1964)

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Energiewirtschaft, Energiewirtschaftsgesetz, Verfassungsmäßigkeit, Kommunale Selbstverwaltung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Energieversorgung, Recht, Wirtschaft

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