Untreue im öffentlichen Dienst.

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SEBI: 81/2253

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Abstract

Zu Beginn der Arbeit wird der potentielle Täterkreis und das Handlungsobjekt der Untreue im öffentlichen Dienst bestimmt. In einem nachfolgenden Überblick über die höchstrichterliche Judikatur wird gezeigt, daß Untreuehandlungen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes keine Erscheinung erst der neueren Zeit darstellen. Zugleich wird untersucht, ob Reichsgericht und Bundesgerichtshof bereits feststehende Kriterien zur Auslegung des § 266 Strafgesetzbuch entwickelt haben. Insbesondere wird die Bedeutung verwaltungsrechtlicher Bestimmungen im Anwendungsbereich des Paragraphen untersucht. Ein Schwerpunkt der Darstellung bildet die fallbezogene Behandlung des Merkmals "Nachteilszufügung". Anhand typischer Beispiele, die überwiegend den jährlichen Berichten der Rechnungshöfe entnommen sind, wird überprüft, unter welchen Voraussetzungen die Zufügung eines Vermögensnachteils festgestellt werden kann. im/difu

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Öffentlicher Dienst, Untreue, Strafrecht, Rechtsprechung, Beamter, Beamtenrecht, Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter, Verwaltungsrecht, Recht, Allgemein

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Köln: Heymann (1981), X, 132 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Köln 1981)

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Öffentlicher Dienst, Untreue, Strafrecht, Rechtsprechung, Beamter, Beamtenrecht, Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter, Verwaltungsrecht, Recht, Allgemein

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