System des subordinationsrechtlichen Verwaltungsvertrages.
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SEBI: CM 617
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Zusammenfassung
Seit Einführung des öffentlich-rechtlichen Vertrages in das Verwaltungsverfahrensgesetz ( Pargr. 54 ff. VwVfG) gewinnt dieser Vertrag zunehmend an Bedeutung, da er sich vermehrt als ein Substitut zum Verwaltungsakt darstellt. In der Praxis bedeutet das des öfteren eine Übergehung gesetzlicher Vorschriften und Verbote bzw. einen Ausverkauf von Hoheitsrechten. Die Arbeit untersucht deshalb die umstrittenen Zulässigkeitsgrenzen des Verwaltungsvertrages. Zunächst wird dazu der Standort der Vertragsart durch die begriffliche Abgrenzung zu anderen Verträgen näher bestimmt, um anschließend auf die verschiedenen Erscheinungsformen des Subordinationsvertrages (z. B. Vergleichsvertrag, Austauschvertrag) einzugehen. Es wird das Zustandekommen, die Fehlerhaftigkeit und Fehlerbeseitigung erörtert; ferner wird auf die Beseitigung bzw. Beendigung bereits bestehender vertraglicher Vereinbarungen eingegangen. Den Abschluß der Arbeit bildet eine Erörterung über die Leistungsstörungen beim öffentlich-rechtlichen Vertrag. kp/difu
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Vertrag, Vertragsrecht, Vertragsart, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Hamburg: Selbstverlag (1966), XVIII, 147 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1966)
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Vertrag, Vertragsrecht, Vertragsart, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung