Amtshilfe durch Informationshilfe. Verfassungsrechtliche Aspekte fortgesetzter Datenübermittlung in der öffentlichen Verwaltung.

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SEBI: 81/6531

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Abstract

Amtshilfe, nach dem jetzigen Recht nur für Einzelfälle zulässig, wird immer mehr automatisiert und formalisiert.Häufig ist sie bereits ein Massenvorgang ohne unmittelbare menschliche Interventionen.Ausgehend von dem Unbehagen, das man angesichts einer solchen maschinellen Verfügbarkeit von Daten empfindet, untersucht der Autor, inwieweit diese Art von Amtshilfe überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist.Er zeigt, daß die Amtshilfe in der Form der Informationshilfe insbesondere unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlich gebotenen Machtbegrenzung durch Gewaltenteilung rechtlich problematisch ist - zum einen, weil sie immer mehr den konkreten Bürger als Gesprächspartner der Verwaltung überflüssig macht, vor allem aber, weil eine derartige Informationshilfe die machtbegrenzenden institutionellen Grenzen der Staatsgewalt überspielt, die durch die Verfassung vorgegeben werden.Der Verfasser macht Vorschläge zur weiteren verfassungskonformen Ausgestaltung des Amtshilferechts. im/difu

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Amtshilfe, Datenübertragung, Datenschutz, Personaldaten, Öffentlichkeit, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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München: Oldenburg (1981), XII, 125 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Heidelberg 1980/81)

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Amtshilfe, Datenübertragung, Datenschutz, Personaldaten, Öffentlichkeit, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Rechtstheorie und Informationsrecht; 5