Datenschutz im Arbeitsverhältnis.

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SEBI: 81/2037

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Abstract

Ziel dieser Untersuchung ist es festzustellen, ob und gegebenenfalls inwieweit sich durch das Bundesdatenschutzgesetz die Rechtsstellung der Arbeitnehmer verändert hat. Seit Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes steht die Konfliktsituation zwischen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Arbeitsnehmerdaten einerseits und den Informationsansprüchen der Arbeitgeber andererseits im Zentrum der Diskussion. Da sich das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht versteht, zählt es zu seinen Aufgaben, dem Persönlichkeitsrecht und der Privatsphäre in der wirtschaftlich und sozial abhängigen Situation als Arbeitnehmer Geltung zu verschaffen. Ausgehend von diesen Prämissen werden Bundesdatenschutzgesetz und bereichsspezifische Regelungen des Arbeitsrechts in ihrer Wechselwirkung als Gesamtsystem des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis betrachtet. im/difu

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Datenschutz, Arbeitsverhältnis, Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst, Privatwirtschaft, Datei, Personalakte, Datenübertragung, Datenschutzbeauftragter, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Recht

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Königstein: Athenäum (1981), XX, 269 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1980/81)

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Datenschutz, Arbeitsverhältnis, Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst, Privatwirtschaft, Datei, Personalakte, Datenübertragung, Datenschutzbeauftragter, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Recht

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Schriften zum Arbeits- und Sozialrecht; 10