Entwicklung und Wandel des Rechtes der Agrarstruktur nach 1945.
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1981
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ZZ
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SEBI: 81/6212
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DI
Authors
Abstract
Seit der Gründung der Bundesrepublik entsprach es den Zielvorstellungen der Bundesregierungen, trotz der zunehmenden Industrialisierung eine lebens- und leistungsfähige Landwirtschaft zu erhalten und zu fördern. Dem sollte eine dynamische, entwicklungsbejahende und strukturverbessernde Agrarpolitik dienen, die sich in zahlreichen Änderungen des Agrarrechts niederschlug. Orientiert am Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft (entgegen dem Ziel des ehemaligen Reichsnährstandes: größtmögliche autarke Produktion um jeden Preis) sollte sich die Landwirtschaft durch optimale Produktivität und Kostendegression den volks- und weltwirtschaftlichen Erfordernissen anpassen können. Nach einer Skizzierung der Ausgangslage des Rechts der Agrarstruktur um 1945 schildert der Autor die Maßnahmen der vorkonstitutionellen Epoche 1945 - 1949. Er stellt die Gesetze zur Eingliederung des heimatvertriebenen und geflüchteten Landvolks dar und beschäftigt sich mit der Neuordnung des Bodenrechts. Neben dem Landwirtschaftsgesetz von 1955 wird besonders die Agrarpolitik im Rahmen der EWG behandelt. chb/difu
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Göttingen: Selbstverlag (1981), LVI, 376 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1980/81)
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ASG - Kleine Reihe; 25