Die kommerzialistische Verwertung der Kabelfernsehpilotprojekte und ihre Nutzung zu kommunalpolitischen, massenpartizipatorischen Zwecken.

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SEBI: 84/3134

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Der Autor geht davon aus, daß die Einführung des Kabelfernsehens ein unvermeidlicher Vorgang ist. Es scheint ihm deshalb nicht sinnvoll, die für den Bereich einiger Kommunen geplanten oder schon in Betrieb gegangenen Pilotprojekte stoppen zu wollen. Stattdessen entwickelt er - in konkretem Bezug zum Münchener Pilotprojekt - einen Vorschlag, wie das Kabelfernsehen in solchen Projekten parallel zu seiner kommerziellen Nutzung als Instrument für die politische Partizipation der Betroffenen im Bereich der Kommunalpolitik erprobt werden könnte. Technisch schafft das Kabelfernsehen die Voraussetzung für eine unmittelbare Massenpartizipation der Bürger durch die Tatsache, daß jeder Empfänger zugleich ein Sender sein kann. Die verfassungsrechtliche Fixierung auf ein Repräsentativsystem, die einer plebiszitären Beteiligung der Bürger im Wege steht, ließe sich mit Verweis auf die Experimentierklauseln, die das ebenfalls verfassungsrechtlich verankerte Monopol der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten für die Pilot-Projekte aufbrechen, suspendieren. bb/difu

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Kabelfernsehen, Pilotprojekt, Rundfunk, Bürgerbeteiligung, Verband, Kommunalpolitik, Medien, Verfassungsrecht, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien

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Augsburg: Selbstverlag (1981), 218 S., Kt.; Tab.; Lit.(phil.Diss.; Augsburg 1982)

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Kabelfernsehen, Pilotprojekt, Rundfunk, Bürgerbeteiligung, Verband, Kommunalpolitik, Medien, Verfassungsrecht, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien

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