Der strafrechtliche Schutz der öffentlichen Urkunde aus vergleichender Sicht der Bundesrepublik Deutschland und des französischen Rechts.
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SEBI: 83/4511
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DI
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Abstract
Die Zahl der Verbrechen hat im Inland sowie im Ausland in den letzten Jahren erheblich zugenommen.Vermehrt treten dabei Straftaten mit europäischem oder gar überseeischem Bezug auf.Trotz dieser statistischen Erkenntnisse ist die Idee eines einheitlichen europäischen Strafrechts fast schon in Vergessenheit geraten.Eine Strafrechtsangleichung im europäischen Bereich ist zumindest dort erforderlich, wo es um die Bekämpfung von Straftätern mit überstaatlichem Einschlag geht.Zu diesen Straftaten gehören auch die Urkundsdelikte.Es ist daher notwendig, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des internationalen Rechtsverkehrs mit Urkunden zu sichern.Anhand der Rechtsordnung Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland wird daher von der Autorin versucht, Möglichkeiten einer Angleichung in Form einer rechtsvergleichenden Untersuchung des materiellen Urkundsrechts darzulegen.Dabei wird der Vorschlag einer einheitlichen gesetzlichen Regelung der Urkundsdelikte zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet. kp/difu
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Keywords
Strafrecht, Öffentliche Urkunde, Falschbeurkundung, Fälschung, Beweiskraft, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Beweissicherung, Recht, Verwaltung
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Düsseldorf: Selbstverlag (1982), XIV, 232 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1982)
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Strafrecht, Öffentliche Urkunde, Falschbeurkundung, Fälschung, Beweiskraft, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Beweissicherung, Recht, Verwaltung