Die besondere Straßenbenutzung. Sondernutzung und bürgerlich-rechtliche Vertragsnutzung an öffentlichen Straßen.
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SEBI: Hc 125
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Zusammenfassung
Nach der Neukodifizierung des Straßenrechts zwischen 1963 und 1965 wurde das Wort "besondere Straßenbenutzung" in keinem der neuen Gesetze erwähnt.Dennoch kommt dem Begriff erhebliche Bedeutung zu, da er alle Nutzungen öffentlicher Straßen umfaßt, die nicht zur Ausübung des Gemeingebrauchs gehören.Dabei werden im einzelnen zwei Formen unterschieden, die wiederum zur Abgrenzung von bürgerlichem und öffentlichem Recht im Straßenrecht führen.Diese wichtige Abgrenzung steht im Mittelpunkt der Arbeit.Um insbesondere für die Praxis nutzbare Ergebnisse zu erzielen, werden die straßenrechtlichen Normen über Sondernutzung und sonstige Nutzung, die in Formen von Generalklauseln gefaßt sind, näher erläutert und systematisch zu ergründen versucht.Schließlich wird darauf eingegangen, welchen Sinn die Vorschriften der Straßengesetze haben, in denen der Ortsgesetzgeber ermächtigt wird, die Sondernutzungen abweichend von den Normen der Straßengesetze zu regeln. kp/difu
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Straßenbenutzung, Sondernutzung, Vertragsrecht, Wegerecht, Straßenrecht, Gemeinnützigkeit, Widmung, Verkehrsrecht, Anlieger, Verkehr, Verkehrsweg
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Göttingen: Selbstverlag (1968), XXXI, 139 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1967)
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Straßenbenutzung, Sondernutzung, Vertragsrecht, Wegerecht, Straßenrecht, Gemeinnützigkeit, Widmung, Verkehrsrecht, Anlieger, Verkehr, Verkehrsweg