Das Diskriminierungsverbot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Semler, Franz-Jörg
No Thumbnail Available

Date

1968

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 70/910

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

Abstract

Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen gaben in den Jahren 1960-1965 etwa 282 Mrd. DM für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen aus. 107 Mrd. DM wurden 1958-1965 von den Gebietskörperschaften für Bauaufträge verwandt. Angesichts dieses - inzwischen ständig weiter gestiegenen - enormen Umfangs der öffentlichen Aufträge kann die Wettbewerbsordnung (freie Marktwirtschaft, gesichert durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) nur dann funktionieren, wenn sich auch die öffentlichen Auftraggeber im Sinne dieser Ordnung verhalten. Der Verfasser untersucht, ausgehend von der Rechtslage des Jahres 1968, wie die Chancengleichheit der Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Gleichbehandlungsgebot) in der Bundesrepublik Deutschland gewahrt wurde und zieht hierzu auch das in Frankreich und Belgien schon seit über 100 Jahren bestehende Sonderrecht der öffentlichen Aufträge heran. In Teilbereichen (z.B. § 26 Abs. 2 u. 3, 98 ff.) hat sich inzwischen das GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1980 den Problemen der Arbeit angenommen. chb/difu

Description

item.page.journal

item.page.issue

item.page.dc-source

München: Selbstverlag (1968), XXV, 135 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1968)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections