Der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie - Art. 6 Abs. 1 GG - und seine Einwirkung auf das Beamtenverhältnis.

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SEBI: 70/354

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Abstract

Der Beamte steht im Widerstreit zwischen dem Wesen als Staatsbürger auf der einen Seite und als Diener des Staates auf der anderen. Aus dieser Konstellation ergibt sich die Frage, in welcher Weise der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie auf die dienstrechtliche Position des Beamten einwirkt. Um dieses beantworten zu können, wird eine systematische Untersuchung zur Grundrechtsnorm des Art. 6 Abs. 1 GG aus der Sicht des Beamtenrechts vorgenommen, um sich bewußt zu machen, welche Widerstände zu überwinden sind, um das Verfassungsgebot des Schutzes von Ehe und Familie auch in der Rechtswirklichkeit des Beamtentums durchzusetzen. Dazu ist es erforderlich, daß die übernommenen Grundprinzipien des Beamtentums eine Anpassung an das Bild des Grundgesetzes erfahren, welches in Sebstbestimmung und sittlicher Verantwortung der Person besteht, bisher jedoch nicht verwirklicht wurde. Zudem wird auf Schwierigkeiten des Art. 6 Abs. 1 als "Förderungsauftrag" von Ehe und Familie durch die nebenher bestehenden Prinzipien des Recht- und Sozialstaatsgebotes hingewiesen. kp/difu

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Ehe, Familie, Öffentlicher Dienst, Verfassungsrecht, Kommunalbediensteter, Beamter, Recht

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Würzburg: Selbstverlag (1969), XXXIII, 169 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1969)

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Ehe, Familie, Öffentlicher Dienst, Verfassungsrecht, Kommunalbediensteter, Beamter, Recht

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