Die Bayerischen Landkreise. Geschichtliche Entwicklung, Wesen und Rechtsstellung.

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SEBI: CN 471

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Zusammenfassung

Ausgehend von einem historischen Abriß über die Geschichte und die Entwicklung der Landkreise Bayerns wird das Wesen und die Rechtsstellung des Landkreises behandelt. Dabei wird in erster Linie die Rechtsnatur der Einrichtung "Landkreis", das ihr gewährte Selbstverwaltungsrecht und ihr Einbau in das Staatsgefüge untersucht. Im Rahmen der Rechtsstellung wird die Organisation des Landkreises, vor allem die rechtliche Ausgestaltung der Kreisorgane, der Aufgabenbereich des Landkreises nach außen und die staatliche Kontrolle des "landkreislichen" Tätigwerdens behandelt. Zudem wird auf die Zuständigkeitsübertragung vom Kreistag auf seine Ausschüsse, auf die Stellung des Landrats usw. eingegangen. Ziel ist die Herausarbeitung der wesentlichen Strukturprinzipien des heutigen Kreisverfassungsrechts in Bayern. kp/difu

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Landkreis, Kommunalverband, Staatsaufbau, Kommunale Selbstverwaltung, Körperschaft, Kreistag, Kreisausschuss, Landrat, Staatsaufsicht, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte, Kommunalrecht, Kreisrecht

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München: Selbstverlag (1963), XXI, 165 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1963)

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Landkreis, Kommunalverband, Staatsaufbau, Kommunale Selbstverwaltung, Körperschaft, Kreistag, Kreisausschuss, Landrat, Staatsaufsicht, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte, Kommunalrecht, Kreisrecht

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