Zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Spielbankenrecht - Dargestellt am Beispiel des Spielbankgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
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SEBI: 83/5690
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Abstract
Die Arbeit geht der Frage nach, ob und wieweit der Landesgesetzgeber zum Erlaß des Spielbankgesetzes von Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Nach einem historischen Abriß über die Entwicklung des Glückspielwesens in Deutschland wird festgestellt, daß das Gesetz kein einheitliches Rechtsgebiet bildet, d. h. daß es drei selbständige Gesetzeskomplexe enthält, die durchaus in einen unterschiedlichen Kompetenzenbereich fallen können. Die einzelnen Komplexe beinhalten die Zulassung, Bestimmungen über die Spielbankabgabe und die Regelungen über die Stiftung zur Wohlfahrtspflege. Sie werden auf ihre bundes- und landesrechtlichen Berührungspunke untersucht. Zudem wird erläutert, ob der Landesgesetzgeber auch dann zum Erlaß des Spielbankengesetzes von Nordrhein-Westfalen zuständig ist, wenn die Regelungen der Zulassungsvorschriften die Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnis für Glücksspiele in Vereinen und geschlossenen Gesellschaften ausschließt. kp/difu
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Spielbank, Bund, Land, Kompetenzverteilung, Glücksspiel, Kompetenz, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Verwaltung
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Münster: Selbstverlag (1983), XIX, 175 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1983)
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Spielbank, Bund, Land, Kompetenzverteilung, Glücksspiel, Kompetenz, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Recht, Verwaltung