Der Verwaltungsakt als Grundlage der Verwaltungsvollstreckung. Ein Beitrag zur Gestaltung eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens.
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1967
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Zusammenfassung
Die Rechtsstaatlichkeit des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens wird insbesondere durch die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gesichert. Die Arbeit bemüht sich, an diesen verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen die Begriffe und Prinzipien des Verwaltungsvollstreckungsrechts zu überprüfen. Die Vollstreckung von Verwaltungsakten, ob sie nun eine öffentlich-rechtliche Geldforderung oder ein Handeln, Dulden oder Unterlassen zum Gegenstand haben, ist in einer Vielzahl von zumeist neueren, erst in der Zeit nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Die Arbeit stellt die allgemeinen Rechtsgrundlagen der Vollstreckung von Verwaltungsakten dar und befaßt sich mit dem vollstreckbaren Verwaltungsakt als der Voraussetzung der Vollstreckung im Einzelfall. Einen wichtigen Gegenstand bilden auch die Einwendungen gegen den unanfechtbaren Verwaltungsakt im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. chb/difu
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Köln: Heymann (1967), XXIV, 119 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1967)