Föderale und gesellschaftliche Ordnung - Gebietsstatus und die unterlassene Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
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1981
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ZZ
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SEBI: 83/6083
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DI
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Abstract
Im Rahmen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland spielte Art. 29 Grundgesetz (GG), der die Neugliederung des Bundesgebietes regelt, eine wichtige Rolle: Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Ländergrenzen auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik von den Alliierten neu festgesetzt; vor allem aus der Zerschlagung Preußens ergab sich die Neubildung einiger Länder. Um die Unvollkommenheiten einer willkürlichen Einteilung der Länder zu beseitigen und um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit ihre Verwaltungsaufgaben wirksam erfüllen können, stellte Art. 29 GG die Hoheitsgebiete der Länder zur Disposition des Gesamtstaats und verpflichtete den Bund zu einer nur einmalig stattfindenden Neugliederung. Die Arbeit beleuchtet die Gründe des Scheiterns der Neugliederung nach Art. 29 GG (Art. 29 wurde durch eine Verfassungsänderung von 1976 zur Kann-Vorschrift entschärft) und behandelt die dafür maßgeblichen Bedingungen der föderalen und gesellschaftlichen Ordnung sowie verwaltungswissenschaftliche Fragen. chb/difu
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Michelbach/Bilz: Selbstverlag (1981), ca. 430 S., Tab.; Lit.(phil.Diss.; Heidelberg 1981)