Dogmatik und Bedeutung der allgemeinen Fürsorge- und Treuepflicht im Arbeits- und Beamtenrecht.

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SEBI: 82/6169

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Das Beamtenrecht und das Arbeitsrecht sind getrennte Rechtsbereiche: Das eine zählt zum öffentlichen Recht, das andere zum Zivilrecht. Dennoch gibt es schon jetzt faktisch große Annäherungen zwischen beiden Rechtsgebieten. Unter anderem wird sowohl im Arbeits- als auch im Beamtenrecht die Existenz einer allgemeinen Fürsorge- und Treuepflicht zwischen Dienstherren und Beamten bzw. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer behauptet. Weitgehend ungeklärt ist hingegen die dogmatische Begründung dieser Begriffe sowie die Feststellung, ob eine Unterscheidung zwichen Fürsorge- und Treuepflicht im Arbeits- und Beamtenrecht besteht. Der Verfasser untersucht daher die allgemeine Fürsorge- und Treuepflicht dieser beiden Bereiche anhand von einigen Einzelpflichten im Arbeitsrecht (z. B. Schweigepflicht, Schutzpflichten) bzw. anhand bestehender Rechtsinstitute (z. B. besondere Gewaltverhältnisse) im Beamtenrecht, um bestehende Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten. kp/difu

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Beamtenrecht, Beamter, Arbeitsrecht, Fürsorgepflicht, Treuepflicht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Recht, Verwaltung

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Münster: Selbstverlag (1982), XXXVI, 304 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1982)

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Beamtenrecht, Beamter, Arbeitsrecht, Fürsorgepflicht, Treuepflicht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Recht, Verwaltung

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