Probleme des Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzes im Sozialrecht. Eine Analyse der Persönlichkeitsrechts-tangierenden Normen des Sozialrechts unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

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SEBI: 83/509

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Abstract

Weiterentwickelte Computersysteme führen zu einer immer weiter reichenden Erfassung persönlicher Daten. Ausgehend von der Notwendigkeit moderner Datenerfassung in einem vermehrt "leistend" auftretenden Staate, ist just im Sozialbereich die wachsende Gefahr zu verzeichnen, daß der Einzelne sich zu einem Austausch sozialer Leistungen gegen Preisgabe persönlicher Daten bereit erklärt. Diese Entwicklung hat konsequenterweise zu einer Vielzahl von Normen geführt, die die Verwaltung zur Datenerfassung ermächtigen. Diese Normen bilden den Gegenstand der Untersuchung. Dabei wird erörtert, ob die Paragraphen dem grundrechtlichen Persönlichkeitsschutz standhalten und im einzelnen verhältnismäßig sind. Um die "Datenrelevanz" in ihrer Ganzheit zu erfassen, wird zudem der Gebrauch (z. B. die Weitergabe) der Daten durch die Behörde behandelt, wobei nur die Weitergabe von Daten an Hoheitsträger berücksichtigt wurde. Dem in der Regel nur auf einen oder wenige Sozialrechtsbereiche spezialisierten Praktiker soll die Datenerheblichkeit seiner und anderer benachbarter Rechtsbereiche verdeutlicht werden. kp/difu

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Sozialrecht, Persönlichkeitsrecht, Rechtsschutz, Datenschutz, Verhältnismäßigkeit, Datenerfassung, Sozialversicherung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Sozialgesetzbuch, Verwaltungsrecht, Sozialwesen, Recht, Verwaltung

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Bochum: Brockmeyer (1982), XX, 255 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1982)

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Sozialrecht, Persönlichkeitsrecht, Rechtsschutz, Datenschutz, Verhältnismäßigkeit, Datenerfassung, Sozialversicherung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Sozialgesetzbuch, Verwaltungsrecht, Sozialwesen, Recht, Verwaltung

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Bochumer juristische Studien; 29